Aktuelles


Die E-Rechnung kommt...

Die gesetzlichen Pflichten für Unternehmen (B2B) in der Übersicht


Abgabefristen

Immer wieder werden wir nach den Abgabefristen der Steuererklärungen gefragt. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht zur Verfügung gestellt. 

 

Bitte planen Sie immer eine Bearbeitungszeit ein. Um die fristgerechte Einreichung der Erklärungen für das Jahr 2022 zu gewährleisten, ist es erforderlich, Ihre Unterlagen bis Ende April 2024 bei uns einreichen. 

 

Nutzen Sie DATEV Meine Steuern? Dann stellen Sie uns bitte die Daten aktiv bereit. Den Workflow können Sie unter Übersicht starten und die Daten für die Kanzlei freigeben. 

2022 bis 31. Juli 2024     

2023 bis 02. Juni 2025

2024 bis 30. April 2026

2025 bis 01. März 2027



Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass eingehende Aufträge per Mail, unsererseits nicht automatisch angenommen sind. Bitte kontaktieren Sie uns bei "umfangreichen" Neuerungen und insbesondere bei einzuhaltenden Fristen immer telefonisch um ggfs. einen Termin zu vereinbaren. Nur dann können wir gewährleisten, dass Fristen eingehalten werden können.

DATEV Personalakte - Mandanten-Anwendung