Seit Anfang Februar werden Grundbesitzern die Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt. Diese wurden auf Grundlage des Festellungsbescheids des Finanzamtes erlassen. Sofern gegen den Feststellungbescheid Einspruch (Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit) eingelegt wurde, wird das Verfahren offen gehalten.
Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit werden die Gemeinden grundsätzlich die Grundsteuer zum 01. Januar 2025 auf der Grundlage der aktuell festgestellten Grundbesitzwerte und der sich daraus ergebenden Grundsteuermessbeträge neu festsetzen, was ja bereits passiert ist. Die festgestellten Werte sind zunächst von den Grundstückseigentümern zu zahlen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid Einspruch einzulegen, wenn weitere Angaben in dem Bescheid fehlerhaft sind. Hier beraten wir jedoch nicht, da es sich um Zivilrecht handelt. Bitte beachten Sie das ein Einspruch immer innerhalb von 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids erfolgen muss.
Generell gilt die E-Rechnungspflicht für den EMPFANG von E-Rechnungen seit dem 01.01.2025.
Für den VERSAND gelten Übergangsregelungen!
Seit dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Papierrechnungen können jedoch weiterhin versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur mit der Zustimmung des Empfängers versendet werden.
Immer wieder werden wir nach den Abgabefristen der Steuererklärungen gefragt. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht zur Verfügung gestellt.
Bitte planen Sie immer eine Bearbeitungszeit ein. Um die fristgerechte Einreichung der Erklärungen für das Jahr 2023 zu gewährleisten, ist es erforderlich, Ihre Unterlagen bis Ende März 2025 bei uns einreichen.
Nutzen Sie DATEV Meine Steuern? Dann stellen Sie uns bitte die Daten aktiv bereit. Den Workflow können Sie unter Übersicht starten und die Daten für die Kanzlei freigeben.
2022 bis 31. Juli 2024 (abgelaufen)
2023 bis 02. Juni 2025
2024 bis 30. April 2026
2025 bis 01. März 2027
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass eingehende Aufträge per Mail, unsererseits nicht automatisch angenommen sind. Bitte kontaktieren Sie uns bei "umfangreichen" Neuerungen und insbesondere bei einzuhaltenden Fristen immer telefonisch um ggfs. einen Termin zu vereinbaren. Nur dann können wir gewährleisten, dass Fristen eingehalten werden können.