Verantwortlicher Redakteur und Webmaster für die Planung, Realisierung und Betreuung der Internetinhalte ist:
SKP Schmal, Kröger Partnerschaft Steuerberater mbB
Schatenweg 2a
33104 Paderborn
0 52 54 - 648 70 20
paderborn@skp-owl.de
www.skp-owl.de
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberaterin wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
c) Berufsordnung (BOStB)
d) Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe eingesehen werden, diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de).
Rechtliche Hinweise, Qualitätssicherung, Haftungsausschluss
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Haftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558) der Haftpflichtversicherung
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sow-jetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zu-grunde liegt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlas-sungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB) gelten für alle unsere Angebote, Leistungen und Leistungen, auch für künftige Geschäfte mit Mandanten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich. Abweichende Bestimmungen in Geschäfts-bedingungen des Mandanten kommen nur zur Anwendung, soweit wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
II. Angebot, Auftrag, Rücktritt
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie beinhalten insbesondere keine Garantien oder Zusagen. Werden sie nicht zum Zwecke der Auftragsvergabe angefordert, behalten wir uns die Geltendmachung des uns dafür entstandenen Aufwands vor, soweit uns der Auftrag nicht erteilt wird. Soweit wir in Angeboten Unterlagen übermitteln, bleiben sämtliche Rechte daran vorbehalten. Die Weitergabe an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
2. Mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung gilt ein Auftrag des Mandanten als an-genommen, wenn die Parteien keinen schriftlichen Vertrag schließen.
3. Korrespondenzsprache ist deutsch, auch mit ausländi-schen Mandanten oder Dritten. Für Übersetzungsfehler haften wir vorbehaltlich nachstehender Ziffer IX. AMB nicht.
4. Bei Leistungszeiten im unternehmerischen Verkehr von mehr als 6 Wochen, sonst von mehr als 4 Monaten oder in Dauerschuldverhältnissen bleibt uns die Anpassung der abweichend von den gesetzlichen Gebühren vereinbarten Vergütung wegen unvorhergesehen eingetretenen Erhöhungen der Kosten (Löhne, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe etc) vorbehalten.
III. Vergütung, Zurückbehaltung, Aufrechnung
1. Unsere Vergütung berechnet sich netto ab Kanzlei zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Daneben haben wir Anspruch auf Erstattung unserer Auslagen. Pauschalvergütungen für laufende Steuerberatung im Sinne der Ziffer IV 2. AMB beinhalten nicht die Leistungen unter Ziffer IV.2. d) AMB. Im Zweifel gelten unbeschadet der Geltung der Steuerberatergebührenverordnung die Sätze unseres allgemeinen Vergütungstarifs zum Zeitpunkt der Beauftragung.
2. Auf unsere Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche können wir angemessene Vorschüsse verlangen. Grundsätzlich werden wir erst nach deren Eingang mit der Auftragsdurchführung beginnen. § 632 a BGB bleibt unberührt.
3. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Kostenerstattungsansprüche des Mandanten gegen erstattungspflichtige Dritte mit Ausnahme von Steuererstattungsansprüchen tritt der Mandant bereits bei Beauftragung an uns mit der Ermächtigung ab, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) sind wir insoweit befreit.
4. Der Mandant ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, zur Zurückbehaltung außerdem nur, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Vergütung und Auslagen zu verrechnen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) sind wir insoweit befreit. Mehrere Mandanten haften als Gesamtschuldner.
IV. Leistung
1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Wir sind berechtigt, uns bei der Durchführung des Auftrags sach-verständiger Personen, einschließlich datenverarbei-tender Unternehmen zu bedienen. Es gelten die gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die laufende Steuerberatung umfasst je nach Auftrag die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, geht aber ohne besondere Vereinbarung nicht über folgende Tätigkeiten hinaus:
a) die Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen aufgrund der vom Mandanten vorzulegenden Jahresabschlüsse und der für die Besteuerung sonst erforderlichen Aufstellungen und Nachweise, nicht aber die Prüfung besonderer buchmäßiger Voraussetzungen oder die Wahrnehmung sämtlicher in Betracht kommender Vergünstigungen für die Umsatzsteuererklärungen;
b) die Prüfung der diesbezüglichen Bescheide;
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den genannten Erklärungen und Bescheiden;
d) die Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertungen ihrer Ergebnisse sowie in Einspruchsverfahren
3. Stets eines gesonderten Auftrags bedürfen auch neben der laufenden Steuerberatung
a) die Bearbeitung besonderer Einzelfragen, insbesondere zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuern und zu sonstigen Steuern und Abgaben;
b) die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen und Maßnahmen;
c) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor Gerichten;
d) die beratende und gutachterliche Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Umwandlung, Kapitalveränderungen, Sanierung, Gesellschafterwechsel, Betriebsübertragung, Liquidation.
4. Eine schriftlich zugesagte Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Arbeitsergebnis unsere Kanzlei verlassen hat. Sie verlängert sich
a) wenn und solange die Mitwirkungspflichten des Mandanten nach Ziffer V. AMB nicht erfüllt sind, und
b) wenn angeforderte Vorschüsse nach Ziffer III.2. AMB nicht eingegangen sind
c) bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anleistung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistung der Arbeitsergebnis von erheblichem Einfluss sind, entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterauftragnehmern eintreten oder davon abhängen, dass der Mandanten zuvor seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ordnungsgemäß erfüllt hat. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Mandanten baldmöglichst mitgeteilt.
5. Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
6. Änderungen, die auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Leistungszeit gegenüber Unternehmern vorbehalten, sofern unsere Leistung dadurch weder erheblich ändern noch für den Mandanten unzumutbar sind.
7. Die Wahl der Versandart unserer Arbeitsergebnisse erfolgt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach unserem Ermessen. Wünscht der Mandant ausdrücklich keinen Emailverkehr, wird auf diese Versandart verzichtet. Für die technische Sicherung seiner DFÜ-Einrichtung trägt der Mandant Sorge.
8. Dauerverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vor Ablauf mit Frist von sechs Wochen gekündigt werden.
9. Bei Dauer- und Anschlussaufträgen sind wir berechtigt, die uns vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrundezulegen, auch, wenn sie aus einem früheren Auftrag stammen, wenn der Mandant uns auf zwischenzeitliche Änderungen nicht ausdrücklich hinweist. Unberührt bleibt die erschöpfende Pflicht zur Beratung im Rahmen des Auftrags, die auch den Hinweis auf festgestellte Unrichtigkeiten umfasst.
V. Mitwirkungspflichten
1. Der Mandant ist verpflichtet, uns unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und uns von allen -Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung unseres Auftrags von Bedeutung sein können, auch nach Zustandekommen des Auftrags. Auf Verlangen ist uns die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, Auskünfte und Erklärungen rechtzeitig und schriftlich zu versichern.
2. Rechtzeitigkeit erfordert, dass uns eine unter Berücksichtigung unserer organisatorischen Möglichkeiten angemessene Bearbeitungszeit verbleibt.
3. Ergeben sich aus den vorgelegten Informationen Anhaltspunkte dafür, dass wir die bei Auftragsannahme zugesagten Leistungen nicht erbringen können, sind wir zur Kündigung des Auftrags berechtigt. Es gelten die Bestimmungen in Ziffer X. AMB.
VI. Nutzung der Arbeitsergebnisse; Geheimnisschutz
1. Der Mandant darf unsere Arbeitsergebnisse nur auftragsentsprechend für eigene Zwecke verwenden.
2. Die Mandanten werden darüberhinaus sämtliche Informationen und Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als unsere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, sowie berufliche Äußerungen - soweit nicht zum Erreichen des Vertragszwecks geboten - auch über das Ende des Vertrags hinaus geheim halten und sie weder aufzeichnen, verwerten noch an Dritte weitergeben. Entsprechende Verpflichtungen legt der Mandant auch seinen Mitarbeitern oder Beauftragten auf.
3. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von uns zu Werbezwecken ist ohne unsere ausdrücklich schriftliche Zustimmung unzulässig.
4. Wir sind befugt, uns anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandates zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
5. Soweit wir unserer Berufshaftpflichtversicherung gegenüber zur Mitwirkung und Information verpflichtet sind, erteilt der Mandant hiermit hierfür sein Einverständnis. Ohne ausdrücklichen Widerspruch willigt der Mandant in die Nutzung des E-Mail-Verkehrs für die Korrespondenz auch ohne Verschlüsselung ein.
6. Im Falle der Aufnahme eines Partners in die Kanzlei bzw. Steuerberatungsgesellschaft, deren Übertragung an einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Nachfolger oder deren Einbringung in eine andere Kanzlei oder Steuerberatungsgesellschaft oder Übertragung willigt der Mandant in die Offenlegung seiner mandatsbezogenen Daten sowie Übergabe der Handakten an den Nachfolger ein.
VII. Abnahme und Gefahrübergang
1. Der Mandant ist verpflichtet, Werkleistungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort, im Zweifel an unserm Hauptsitz abzuneh-men.
2. Verweigert der Mandant die Abnahme ernsthaft oder endgültig, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Arbeitsergebnisse im Zeitpunkt der Verweigerung über.
3. Eine Versendung der Arbeitsergebnisse erfolgt nur auf Wunsch, Kosten und beim Unternehmer auf Gefahr des Mandanten. Soweit wir auf Verlangen des Mandanten weitere Leistungen übernehmen, werden diese gesondert berechnet und ändert nichts am Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
VIII. Gewährleistung
1. Eine Gewährleistungsfrist beträgt ab Gefahrübergang ein Jahr, soweit Mängel nicht auf vorsätzlichem Handeln beruhen.
2. Im Falle von berechtigten fristgerechten Beanstandungen hat der Mandant zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach unserer Wahl, bei deren Fehlschlagen kann er anstelle dessen den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistung umfasst nicht den Anspruch auf Schadensersatz.
IX. Haftung
1. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist, soweit sie gesetzlich in Betracht kommt, auf diejenigen beschränkt, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind.
2. Der Höhe nach ist unsere Haftung für fahrlässig verursachte Schäden gemäß § 67a StBerG auf 1 Mio. Euro begrenzt, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
X. Handakten und Unterlagen
1. Die Herausgabe unserer Arbeitsergebnisse können wir verweigern, bis unsere diesbezüglichen Vergütungsansprüche befriedigt sind, es sei denn, der offene Betrag ist geringfügig, die Zurückbehaltung verstößt sonst gegen die Grundsätze von Treu und Glauben oder, das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Buchführungspflicht im Rahmen einer ordentlichen Betriebsführung und damit die Herausgabe unserer Arbeitsergebnisse als notwendige Grundlage für die weitere Buchführung geht vor.
2. Im übrigen geben wir auf Verlangen, Gefahr und Kosten des Mandanten nach Beendigung unseres Auftrags gegen Empfangsquittung sämtliche Unterlagen heraus, die wir im Zusammenhang mit dem Mandat erhalten haben, es sei denn, der Mandant habe diese bereits in Ur- oder Abschrift erhalten, es handelt sich um Schreiben den Mandanten an uns oder um für ausschließlich interne Zwecke gefertigte Papiere.
3. Von Unterlagen, die wir an den Mandanten zurückgeben, sind wir berechtigt, Abschriften oder Kopien anzufertigen und zurückzubehalten.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist mangels abweichender Bestimmungen in unserer Auftragsbestätigung unser Kanzleisitz, bei mehreren Niederlassungen an unserem Hauptsitz.
2. Im kaufmännischen Verkehr ist eine Klage für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Mandanten zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
XII. Sonstiges
1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Mandanten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Nach Auftragsannahme gilt für die Wirksamkeit sämtlicher Erklärungen im Zusammenhang mit dem Auftrag einschließlich seiner Kündigung, die Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel