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Notwendigkeit eines Amazon Business Accounts für Unternehmer

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch zahlreiche Unternehmen nutzen den Versandhandelsriesen Amazon für ihre Einkäufe. Da Amazon bei Bestellungen in der Regel davon ausgeht, dass der Kunde privat kauft, sollten Sie als Unternehmer unbedingt einen Business Account einrichten und betriebliche Bestellungen ausschließlich über diesen Account abwickeln.

 

·         Bei Bestellungen über ein privates Konto ist in der Regel kein Vorsteuerabzug möglich.

·         Erwerben Unternehmer Waren aus einem anderen EU-Land, müssen sie unbedingt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. ) verwenden.

·         Mit einem Amazon Business Account haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre USt-IdNr. im Kundenkonto zu hinterlegen. Dabei erklärt der Kunde vertraglich  gegenüber Amazon, dass ihm die angegebene Nummer zugeteilt wurde und dass er alle über diesen Account erworbenen Produkte tatsächlich für das dahinterstehende Unternehmen verwendet.

 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Unternehmer im Falle von "nichtunternehmerischen Käufen" über einen Amazon Business Account vertraglich für eventuelle Steuernachforderungen verantwortlich sind. Daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns sämtliche Rechnungen zur Verfügung stellen.

 

Wir haben in diesem Kontext „Amazon“ als Beispiel gewählt. Die genannten Ausführungen gelten selbstverständlich ebenso für andere elektronische Marktplätze wie etwa Apple, eBay und viele mehr.

Wichtige Neuerungen durch die Kassenmeldepflicht

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über "Mein ELSTER" eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert.

 

Im Einzelnen müssen Unternehmer folgende Informationen übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden (laut BMF-Schreiben vom 28.06.2024):

 

  • Art des Kassensystems
  • Seriennummer
  • Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung 

Folgende Fristen und Besonderheiten gibt es:

 

  • Für vor dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen: Meldung bis 31.07.2025
  • Für nach dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen: Meldung innerhalb eines Monats
  • Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden
  • Wechsel der Betriebsstätte ist meldepflichtig 

Obwohl Verstöße nicht direkt mit Bußgeldern belegt sind, können sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Die Meldung kann auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler erfolgen.

 

Wir empfehlen die Anmeldung durch den Kassenhändler – sollte Ihnen dies nicht möglich sein, werden wir nur tätig, sofern Sie uns explizit damit beauftragen.

Grundbesitzabgabenbescheide 2025

Seit Anfang Februar werden Grundbesitzern die Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt. Diese wurden auf Grundlage des Festellungsbescheids des Finanzamtes erlassen. Sofern gegen den Feststellungbescheid Einspruch (Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit) eingelegt wurde, wird das Verfahren offen gehalten. 

 

Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit werden die Gemeinden grundsätzlich die Grundsteuer zum 01. Januar 2025 auf der Grundlage der aktuell festgestellten Grundbesitzwerte und der sich daraus ergebenden Grundsteuermessbeträge neu festsetzen, was ja bereits passiert ist. Die festgestellten Werte sind zunächst von den Grundstückseigentümern zu zahlen.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid Widerspruch einzulegen, wenn weitere Angaben in dem Bescheid fehlerhaft sind. Hier beraten wir jedoch nicht, da es sich um Zivilrecht handelt. Bitte beachten Sie das ein Widerspruch immer innerhalb von 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids erfolgen muss.

 

Die E-Rechnung ist da...

Bitte melden Sie sich hier bei der DATEV E-Rechnungsplattform an!

Die gesetzlichen Pflichten für Unternehmen (B2B) in der Übersicht

Generell gilt die E-Rechnungspflicht für den EMPFANG von E-Rechnungen seit dem 01.01.2025.

 

Für den VERSAND gelten Übergangsregelungen!

Seit dem 01.01.2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung und jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden. Papierrechnungen können jedoch weiterhin versendet werden. Andere elektronische Formate (PDF etc.) dürfen nur mit der Zustimmung des Empfängers versendet werden. 

Abgabefristen

Immer wieder werden wir nach den Abgabefristen der Steuererklärungen gefragt. Wir haben Ihnen hier eine Übersicht zur Verfügung gestellt. 

 

Bitte planen Sie immer eine Bearbeitungszeit ein. Um die fristgerechte Einreichung der Erklärungen für das Jahr 2023 zu gewährleisten, ist es erforderlich, Ihre Unterlagen bis Ende März 2025 bei uns einreichen. 

 

Nutzen Sie DATEV Meine Steuern? Dann stellen Sie uns bitte die Daten aktiv bereit. Den Workflow können Sie unter Übersicht starten und die Daten für die Kanzlei freigeben. 

2023 bis 02. Juni 2025

2024 bis 30. April 2026

2025 bis 01. März 2027


Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass eingehende Aufträge per Mail, unsererseits nicht automatisch angenommen sind. Bitte kontaktieren Sie uns bei "umfangreichen" Neuerungen und insbesondere bei einzuhaltenden Fristen immer telefonisch um ggfs. einen Termin zu vereinbaren. Nur dann können wir gewährleisten, dass Fristen eingehalten werden können.